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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 20.10.2010


Neuregelung bei dem gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Kinder
Antje Pohle

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. August 2010 entschieden: Vätern nichtehelicher Kinder kann unabhängig von der Zustimmung der Mütter das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen werden. Ob dieser...




... Sorgerechtsbeschluss dem Wohl des Kindes gerecht werden kann, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst.

Ausgangspunkt dieser Neuregelung im deutschen Sorgerecht war die Klage eines unverheirateten Vaters, dessen Sorgerechtsantrag für seinen 1998 geborenen Sohn vom Familiengericht abgelehnt wurde, da die Mutter zuvor keine Zustimmung erteilt hatte.

Ziel des Beschlusses vom August 2010 ist die Gleichstellung von unverheirateten gegenüber verheirateten Vätern im deutschen Sorgerecht. Letztere wurden bis dato bevorteilt.
Dieses Ungleichgewicht wurde in Anlehnung an den Grundgesetzartikel Art.6 Abs. 2 GG "Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist…" als verfassungswidrig beurteilt.

Nach dem neuen Beschluss hat der Vater eines nichtehelichen Kindes die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung seiner Vaterschaft sowie die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts beim zuständigen Familiengericht.
Ob dieser Sorgerechtsbeschluss dem Wohl des Kindes gerecht werden kann und die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern unehelicher Kinder im Sorgerecht positiv unterstützt, wird von unterschiedlichen Institutionen kontrovers diskutiert. Die Meinungen der ExpertInnen aus Justiz, Presse, Politik, Kinder- und Jugendarbeit prallen auf die Realitätserfahrungen allein- und gemeinsam erziehender Mütter und Väter wie eine Handvoll Glasmurmeln auf den Asphalt.

Juristische Vereinfachungen im Alltagsdschungel der Familiengerichte bringt dieser Beschluss jedenfalls nicht, weiß Saskia Seehafer, Rechtspflegerin am Familiengericht Pankow. Schon knapp zwei Wochen nach Veröffentlichung des Beschlusses türmten sich die Anträge auf das gemeinsame Sorgerecht von Vätern in der Annahmestelle des Familiengerichts.
Saskia Seehafer ist selbst Mutter eines nichtehelichen Kindes und teilt sich mit ihrem Partner von Geburt an einvernehmlich das Sorgerecht. Sie spricht sich für den Beschluss vom 3. August aus: "Allerdings müsste man kritische Einzelfälle differenziert betrachten zum Schutze aller, besonders des Kindes."
Aus der Perspektive des betroffenen Kindes, um das es vordergründlich gehen sollte, ist es von erheblicher Wichtigkeit, dass Elternschaft funktioniert.
Wie die Fälle behandelt werden, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge nicht dem Wohl des Kindes entspricht, bleibt abzuwarten, da jeder Mutter ein Anspruch auf Schutz und Fürsorge nach dem Grundgesetz zusteht (Art.6 Abs. 4 GG).
Vom Deutschen Juristinnenbund e.V. werden deshalb klar definierte Reglungen gefordert. Der DJB hält "das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern."

Manuela Lemcke, alleinerziehende Mutter und Teilnehmerin des Projekts "Von Anfang an Familienleben", fühlt sich durch den Beschluss vom 3. August schutzlos und verängstigt. Sie wurde vom Vater ihrer Tochter in der Schwangerschaft verlassen, sowie mehrmals psychisch attackiert, da er gegen die Geburt ihres gemeinsamen Kindes war. Sie spricht sich gegen den Beschluss aus. "Wenn der Vater von Anfang an nicht da ist, kann man ihm doch nicht so leicht das Sorgerecht einräumen. Mir als Mutter darf doch nicht diese Entscheidungsfreiheit zum Schutze meines Kindes aberkannt werden." Im Gespräch mit AVIVA-Berlin äußert sie die Befürchtung, der Staat trage dazu bei, Kindesentführungen zu legalisieren.
Sie wünscht sich im Interesse und zum Schutz von Kind und Mutter eine einjährige Prüfung der Betreuungs- und Umgangsambitionen des Kindsvaters durch das Jugendamt, bevor das gemeinsame Sorgerecht beiden Elternteilen zugesprochen wird: "Somit könnte das fehlende Vertrauen beider Eltern wieder aufgebaut und eine positiv ausgerichtete Elternschaft möglicherweise stattfinden."

Auch Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und Fachanwältin für Familienrecht, hat Bedenken und warnt vor der Zunahme strittiger, familienrechtlicher Verfahren. "Mütter die nicht dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen, haben in der Regel gute Gründe", so Edith Schwab. Auch den Effekt auf das Wohl des Kindes stellt sie in Frage, da Sorgerechtsverfahren belastend für Familie und Kinder sind.
Um die Zuerkennung des gemeinsamen Sorgerechts transparenter zu gestalten, fordert der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter klare Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge. Deshalb hat der VAMV einen "Kriterienkatalog" im PDF-Format zum Download zusammengestellt und plädiert auf dessen gesetzliche Verankerung. Er könnte als hilfreiches Werkzeug an den Familiengerichten eingesetzt werden, um die Entscheidung für die bestmögliche Sorgeform für das betroffene Kind erleichtern.

Ist das gemeinsame Sorgerecht einmal erklärt, gestaltet es sich schwierig, das alleinige Sorgerecht zurück zu erhalten. Diese Prozedur sei meistens mit langen Belastungsproben für das jeweilige Elternteil verbunden, weiß auch Familienrechtsanwältin und Unternehmerin Alexandra Winterfeldt aus ihren bisherigen Erfahrungen. Nur bei dem Vorliegen schwerer Einschränkungen des kindlichen Wohles wie z.B. durch Gewalt, Alkohol- oder Drogenmissbrauch besteht eine realistische Chance. Nicht selten entscheidet das Familiengericht zu Gunsten beider Elternteile und verweist auf andere Institutionen wie das Jugendamt oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Alexandra Winterfeldt spricht sich weder für noch gegen den Beschluss vom 3. August 2010 aus. Ihrer Meinung nach ist es einzelfallabhängig, ob der Beschluss als positives Input innerhalb eines Sorgerechtsprozesses wirken kann. Hier sei viel Elterninitiative und Eigenengagement gefragt. "Eltern die kommunikativ miteinander umgehen können, brauchen keine Beschlüsse".

Brigitte Rappert, Diplom Sozialpädagogin und Projektleiterin "Von Anfang an Familienleben", betreut derzeit fünf alleinerziehende Mütter und kann aus der Sicht ihrer Klientinnen den Sorgerechtsbeschluss nicht befürworten. "Das Sorgerechtsinteresse der Väter an ihren Kindern wird sich nicht ändern, bzw. zum Wohl des Kindes durch einen Gerichtsbeschluss verbessern."Ihren Erfahrungen zufolge haben alle Väter, die Frau und Kind vor bzw. ab der Geburt verlassen haben, kein Interesse mehr am Kind gezeigt. Als Privatperson stimmt sie dem Beschluss zu:"da es eine Handvoll Väter gibt, die trotz Partnerschaftskonflikt ihren Kontakt zum Kind aufrechterhalten wollen."

Letztendlich kann es ein erster Schritt in die richtige Richtung sein um das Rollenungleichgewicht aufzutrennen, indem man Müttern wie Vätern die gleichen Rechte über die Sorge ihrer Kinder einräumt. Wie Familienbilder in ihren verschiedensten Konstellationen behandelt und vorgelebt werden, wird zum entscheidenden Input für die Weiterentwicklung der nächsten Generationen.
Für eine moderne und zukunftsorientierte Gesellschaft, in der die Ehe nicht mehr als gängige Familienkonstruktion für das Leben mit Kindern interpretiert wird, ist es sicherlich in einigen Fällen von Vorteil, das Sorgerecht paritätisch auf beide Eltern zu übertragen. Um die Sicherheit eines jeden Kindes nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, bleibt es abzuwarten, wie dieser Beschluss in den jeweiligen Kinderzimmern gelebt und integriert wird. Entscheidend ist die Teamfähigkeit aller hier aufgeführten Instanzen, um eine bestmögliche Umsetzung dieses Beschlusses zu realisieren und Kindeswohl nicht zu gefährden.

Fazit: Eine Lösung, um den "Spielball" Kind aufzufangen und elterliche Auseinandersetzungen zu neutralisieren, kann ein Gerichtsbeschluss zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Kinder unmöglich leisten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Juli 2010: www.bundesverfassungsgericht.de

Die GG Artikel Art.6 Abs. 2GG und Art.6 Abs.4GG in ungekürzter Version sowie der gesamte Grundgesetzkatalog sind aufgeführt unter: www.bundestag.de

Für Informationen über das alleinige und gemeinsame Sorgerecht, deren Beantragung sowie für benötigte Formulare zur Antragsstellung ist die Seite des Familiengerichts hilfreich:
www.berlin.de

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält zwei interessante Artikel zum neuen Sorgerechtsbeschluss bereit und gibt auch in vielen anderen Lebensbereichen hilfreiche Tipps, Veranstaltungen rund ums Thema "Allein mit Kind":
www.vamv.de

Die Erziehungsfachberatung bietet Müttern und Vätern meditative und psychologische Unterstützung in Trennungs- und Umgangskonflikten:
www.efb-berlin.de

Alexandra Winterfeldt ist u.a. Fachanwältin für Familienrecht:
www.kanzlei-winterfeldt.de

Das Familien und Nachbarschafts-Zentrum "Fun" in Friedrichshain-Kreuzberg ist Begegnungsstätte und Kommunikationstreffpunkt für Familien, es beherbergt das Projekt "Von Anfang an Familienleben":
www.fun-friedrichshain.de

Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:


"Allein Erziehend, Doppelt Gefordert. Unterstützung, Vernetzung und Handlungsbedarf für Berlin - Fachtagung am 30. Juni 2010. AVIVA-Berlin war vor Ort"

Frauen-Rechtsberatungen, ein Beitrag aus 2003



(Quellen: Bundesverfassungsgericht: Leitsatz vom 21Juli 2010 zum Beschluss, Grundgesetze: Art.6 Abs.2 GG und Art.6 Abs. 4 GG, Saskia Seehafer: Rechtspflegerin am Familiengericht Pankow, Familiengericht Pankow/Weißensee, Deutscher Juristinnenbund e.V., PM vom 4. August 2010, Manuela Lemcke: alleinerziehende Mutter, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter: Artikel und Position vom 9. September 2010, Alexandra Winterfeldt: Unternehmerin und Fachanwältin für Familienrecht, Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Brigitte Rappert: Projektleiterin von Anfang an Familienleben, "FUN": Homepage )



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Beitrag vom 20.10.2010

AVIVA-Redaktion